Stiftsmäßig

Stiftsmäßig

Stiftsmäßig, adj. et adv. fähig in ein adeliges Stift aufgenommen zu werden, d.i. 16 oder 32 Ahnen habend. Daher die Stiftsmäßigkeit.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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