- Stiftsmäßig
Stiftsmäßig, adj. et adv. fähig in ein adeliges Stift aufgenommen zu werden, d.i. 16 oder 32 Ahnen habend. Daher die Stiftsmäßigkeit.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Stiftsmäßig, adj. et adv. fähig in ein adeliges Stift aufgenommen zu werden, d.i. 16 oder 32 Ahnen habend. Daher die Stiftsmäßigkeit.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Stiftsmäßig — Stiftsmäßig, so v.w. Stiftsfähig … Pierer's Universal-Lexikon
Papen (Adelsgeschlecht) — Wappen der von Papen Papen (auch Pape) ist der Name eines alten westfälischen Adelsgeschlechts, das aufgrund des im Mittelalter verliehenen Erbsälzerrechtes auch häufig als Erbsälzergeschlecht bezeichnet wird. Inhaltsverzeichnis … Deutsch Wikipedia
Rotsmann — Rotsmann, eine althessische Adelsfamilie, welche aus der alten Stadt Alsfeld herstammt, 1763 als ritter u. stiftsmäßig anerkannt wurde u. im Großherzogthum Hessen in anerkanntem Freiherrenstande blüht. Die Söhne des 1758 verstorbenen hessen… … Pierer's Universal-Lexikon
Capitularisch — (v. lat.), stiftsmäßig … Pierer's Universal-Lexikon