- Strandherr, der
Der Strandhêrr, des -en, plur. die -en, der Oberherr eines Strandes, welcher in manchen Gegenden auch der Herr der daselbst an den Strand geworfenen Güter ist.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Der Strandhêrr, des -en, plur. die -en, der Oberherr eines Strandes, welcher in manchen Gegenden auch der Herr der daselbst an den Strand geworfenen Güter ist.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Strandherr — Strandherr, der Oberherr eines Strandes; über seine Rechte bei der Bergung gestrandeter Güter s.u. Strandrecht … Pierer's Universal-Lexikon
Mats Wahl — (* 10. Mai 1945 in Malmö) ist ein schwedischer Schriftsteller. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Werk und Auszeichnungen 3 Werke 3.1 … Deutsch Wikipedia