Strandrecht, das

Strandrecht, das

Das Strandrêcht, des -s, plur. die -e. 1. Rechtsregeln, in Ansehung des Strandes und der an denselben angetriebenen Güter, da denn auch der ganze Inbegriff dieser Rechte collective das Strandrecht genannt werden könnte. 2. Das Recht, welches der Grund- oder Eigenthumsherr eines Strandes oder eines Theiles desselben hat, die an demselben gestrandeten Güter und Personen als sein Eigenthum anzusehen und zu behalten, das Uferrecht; welches alte Recht noch in manchen Gegenden Nieder-Deutschlandes, Dänemarkes u.s.f. üblich ist, dagegen an andern Orten dafür ein bestimmtes Bergegeld eingeführet ist; das Fahrrecht, die Grundruhr, das Grundruhrrecht, das Ruhrrecht, weil es statt findet, wenn ein Schiff, oder dessen Gut, eines andern Grund berühret, im mittlern Lat. Varech, Veriscus, Ius Vareci, von Fahrrecht.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Strandrecht — Strandrecht, das Recht der Küstenbewohner auf die Auswürfe des Meeres (Muscheln, Bernstein u. dgl.) od. innerhalb bestimmter Grenzen Fischerei zu treiben. Ehedem das halbe Räuberrecht (jus naufragii), auf gestrandete Personen u. Sachen …   Herders Conversations-Lexikon

  • Strandrecht — Das Strandrecht (Jus litoris, auch Jus naufragii) regelt die Rechtsverhältnisse am Strandgut und bei Schiffbruch. Zum Strandgut zählen sowohl einzelne Güter, die an den Strand getrieben werden, als auch gestrandete Schiffe, beziehungsweise deren… …   Deutsch Wikipedia

  • Strandrecht — (Grundruherecht, Jus litoris, franz. Droit de varech), das Recht die schiffbrüchigen od. aus Noth über Bord geworfenen Güter sich anzueignen. Eine solche Aneignung erscheint überall, wo es etwa ausgeübt werden sollte, als eine Anmaßung, welche… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Strandrecht — Strandrecht, die Befugnis, Bestandteile eines gescheiterten Schiffes und Gegenstände, die von einem solchen an das Land geschwemmt worden sind, sich anzueignen, ein Recht, das schon früh durch mancherlei Verordnungen, auch durch die Carolina (Art …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Strandrecht — (Jus litŏris), im weitern Sinne die Befugnis, von dem Strande auf jegliche Art Nutzen zu ziehen, insbes. soweit diese Befugnis dem Staate zusteht; im engern Sinne die im Mittelalter ausgeübte Befugnis der Küstenbewohner, sich aller Sachen eines… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Strandrecht — Gesamtheit aller Vorschriften uber Strandgut und gestrandete Schiffe. Der Anspruch auf Bergelohn hat in der Neuzeit das altere Strandrecht ersetzt, das den Kustenbewohnern ein Recht am verungluckten Schiff gab. Das entsprechende Gesetz vom… …   Maritimes Wörterbuch

  • Strandrecht — Strạnd|recht 〈n. 11; unz.; früher〉 alle Rechtsvorschriften über Hilfeleistung bei Strandungen u. Bergung von Strandgut; Sy Strandgerechtigkeit * * * Strạnd|recht, das (Rechtsspr.): gesetzliche Regelung über die Bergung gestrandeter Schiffe u.… …   Universal-Lexikon

  • Fahrrecht, das — Das Fahrrêcht, des es, plur. die e. 1) In einigen, besonders Niedersächsischen Gegenden, das Strandrecht, vielleicht weil der Schiffer alsdann auf den Grund fähret; im mittlern Lateine Varecum, im Franz. Varech, wo doch noch zu untersuchen ist,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Uferrecht, das — Das Uferrêcht, S. Strandrecht …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Strandungsordnung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Strandrecht (Jus litoris) regelt die Rechtsverhältnisse am Strandgut. Dazu zählen sowohl einzelne Güter, die an den… …   Deutsch Wikipedia

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