- Strumeln
Strumeln, verb. regul. act. & neutr. im letzten Falle mit dem Hülfsworte seyn, welches nur bey den Kohlenbrennern üblich ist, wo die Fußscheite strumeln, wenn sie an den Enden abbrennen. Es gehöret zum folgenden strümpfen, weil die Scheite dadurch gleichsam gestrümpfet werden.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.