- Theilbarkeit, die
Die Theilbarkeit, plur. car. das Abstractum des vorigen Wortes, die Eigenschaft eines Dinges, da es theilbar ist; im Gegensatze der Untheilbarkeit.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Die Theilbarkeit, plur. car. das Abstractum des vorigen Wortes, die Eigenschaft eines Dinges, da es theilbar ist; im Gegensatze der Untheilbarkeit.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Theilbarkeit — Theilbarkeit, die Eigenschaft der Körper sich ins Unendliche theilen zu lassen … Herders Conversations-Lexikon
Theilbarkeit — Theilbarkeit, 1) Eigenschaft der Körper, vermittelst welcher sie sich in mehre kleinere Theile zerlegen lassen. Die Erfahrung lehrt, daß alle sinnlich wahrnehmbaren Körper theilbar sind, folglich geht die T. über alle Grenzen der sinnlichen… … Pierer's Universal-Lexikon
Thronfolge — Thronfolge, in Staaten mit monarchischer Verfassung der rechtmäßige Übergang der Souveränetät (s.d.) auf eine andere Person nach dem Wegfall des bisherigen Staatsherrschers, sei es durch dessen Ableben od. auf andere Weise. Die Grundsätze über… … Pierer's Universal-Lexikon
Untheilbarkeit der Landgüter — Untheilbarkeit der Landgüter, die Eigenschaft, vermöge deren gewisse Landgüter überhaupt nicht od. wenigstens nicht ohne besondere obrigkeitliche Genehmigung in kleinere Parcellen zerstückelt werden dürfen, sondern immer in ihrem ganzen Complex… … Pierer's Universal-Lexikon
Preußen [2] — Preußen (Gesch.). Das eigentliche Königreich P. (Ost u. Westpreußen), wurde in der ältesten geschichtlichen Zeit, im 4. Jahrh. n.Chr., diesseits der Weichsel von den germanischen Gothonen, jenseit von den slawischen Venetä (Wenden) bewohnt; an… … Pierer's Universal-Lexikon
Anhalt [3] — Anhalt (Gesch.). I. Älteste Geschichte bis 1212. Nach der Sage geboten Anfangs in der Gegend des nachmaligen A. die Beringer, von denen der Bär im anhaltschen Wappen stammen soll. Der Sohn Beringers VII., Graf Esiko von Ballenstädt, um die Mitte… … Pierer's Universal-Lexikon
Res — (lat.), 1) so v.w. Sache, Ding; bes. 2) in juristischem Sinne jeder von der Person äußerlich unabhängige, aber der Unterwerfung unter eine Person fähige Gegenstand, ein Rechtsobject. In dieser weitesten Bedeutung werden die Sachen von den… … Pierer's Universal-Lexikon
Verlagsrecht — Verlagsrecht, das Recht der ausschließlichen Nutzung eines geistigen, bes. eines literarischen od. artistischen Erzeugnisses mittelst dessen Vervielfältigung od. Veröffentlichung. Das V. drückt die vermögensrechtliche Seite des Rechtes eines… … Pierer's Universal-Lexikon
Körper [2] — Körper (Corpus, Phys.), Alles, was sinnlich wahrnehmbar, einen gewissen Raum selbständig erfüllt u. eine Bestimmung durch Maß u. Gewicht zuläßt. Hierdurch unterscheidet sich K. von Materie, die nur das sinnlich Wahrnehmbare u. Widerstand… … Pierer's Universal-Lexikon
Französische Philosophie — Französische Philosophie, genauer die Franzosen, welche sich im Gebiete der Philosophie auszeichneten, zählen epochemachende Namen. Die Armuth an speculativen Köpfen wird unter ihnen durch einen großen Reichthum an Popularphilosophen aufgewogen,… … Herders Conversations-Lexikon