- Theilschilling, der
Der Theilschilling, des -es, plur. die -e, an einigen Orten, ein Schilling, d.i. ein bestimmtes Geld, welches dem Gerichtsherren von den Erbschaften oder Erbtheilen entrichtet wird.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Der Theilschilling, des -es, plur. die -e, an einigen Orten, ein Schilling, d.i. ein bestimmtes Geld, welches dem Gerichtsherren von den Erbschaften oder Erbtheilen entrichtet wird.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.