- Theilwehr, das
Das Theilwêhr, des -es, plur. die -e, an den Teichen, Kanälen, Flüssen u.s.f. ein Wehr, vermittelst dessen nur der überflüssige Theil des Wassers abgeleitet oder das Wasser getheilet wird; der Abschlag, Wasserabschlag.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.