Tischlehen, das

Tischlehen, das

Das Tischlehen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Lehengut, dessen Ertrag zur Bestreitung des Tisches oder der Tafel des Lehensherren, oder des damit Beliehenen bestimmt ist, und noch häufiger Tafellehen, Tafelgut genannt wird.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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