- Tischlehen, das
Das Tischlehen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Lehengut, dessen Ertrag zur Bestreitung des Tisches oder der Tafel des Lehensherren, oder des damit Beliehenen bestimmt ist, und noch häufiger Tafellehen, Tafelgut genannt wird.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.