Todkauf, der

Todkauf, der

Der Todkauf, des -es, plur. die -käufe, in den Deutschen Rechten der mittlern Zeiten, eine Art des Kaufes unbeweglicher Güter, welcher bis zum Tode, d.i. Abgang der ganzen Familie, gültig bleibt. S. Todtheilung.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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