Ausmann, der

Ausmann, der

* Der Ausmann, des -es, plur. die Ausleute, an einigen Orten, ein Bürger, welcher außer dem Orte, wo er das Bürgerrecht hat, wohnet; ingleichen ein Fremder überhaupt. S. Ausbürger.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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