Ausmann, der

Ausmann, der

* Der Ausmann, des -es, plur. die Ausleute, an einigen Orten, ein Bürger, welcher außer dem Orte, wo er das Bürgerrecht hat, wohnet; ingleichen ein Fremder überhaupt. S. Ausbürger.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Ausmann — Ausmann, 1) so v.w. Ausbürger; 2) sonst Leibeigener, der von seinem Herrn Erlaubniß hatte, außerhalb des Landes zu wohnen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ausbürger, der — * Der Ausbürger, des s, plur. ut nom. sing. eine Benennung, welche noch in einigen Oberdeutschen Gegenden üblich ist, und einen fremden oder auswärtigen Bürger bezeichnet. Besonders bedeutet sie, 1) einen Bürger einer Stadt, der sich aber… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”