- Ausmann, der
* Der Ausmann, des -es, plur. die Ausleute, an einigen Orten, ein Bürger, welcher außer dem Orte, wo er das Bürgerrecht hat, wohnet; ingleichen ein Fremder überhaupt. S. Ausbürger.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
* Der Ausmann, des -es, plur. die Ausleute, an einigen Orten, ein Bürger, welcher außer dem Orte, wo er das Bürgerrecht hat, wohnet; ingleichen ein Fremder überhaupt. S. Ausbürger.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Ausmann — Ausmann, 1) so v.w. Ausbürger; 2) sonst Leibeigener, der von seinem Herrn Erlaubniß hatte, außerhalb des Landes zu wohnen … Pierer's Universal-Lexikon
Ausbürger, der — * Der Ausbürger, des s, plur. ut nom. sing. eine Benennung, welche noch in einigen Oberdeutschen Gegenden üblich ist, und einen fremden oder auswärtigen Bürger bezeichnet. Besonders bedeutet sie, 1) einen Bürger einer Stadt, der sich aber… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart