Ausmiethen

Ausmiethen

* Ausmiethen, verb. reg. act. 1) Zur Miethe austhun, wofür man doch lieber vermiethen sagt. 2) Einen ausmiethen, ihn durch Erhöhung der Miethe vertreiben; ingleichen mehr Miethe biethen als ein anderer gibt, und ihn dadurch vertreiben. So auch die Ausmiethung.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Abspännigmachung — Abspännigmachung, 1) (Rechtsw.), so v.w. Abspannung 1), 2) das unerlaubte Ausmiethen eines, in eines Andern Diensten stehenden Gehülfen …   Pierer's Universal-Lexikon

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