Unbeerbt

Unbeerbt

Unbeêrbt, adj. et adv. der Gegensatz von beerbt, keine rechtmäßige Leibeserben, d.i. keine Kinder habend oder hinterlassend. Unbeerbt seyn. Unbeerbt sterben.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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