Ausrufen

Ausrufen

Ausrufen, verb. irreg. (S. Rufen,) welches in doppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. 1) Laut rufen, eine lebhafte Gemüthsbewegung durch die Stimme ausdrucken. Wie sehr, rief er aus, schmerzet diese Wunde! 2) Das Rufen beschließen, aufhören zu rufen. Der Wächter hat ausgerufen. II. Als ein Activum, durch Rufen verkündigen. Etwas zum Verkaufe ausrufen. Den Frieden ausrufen lassen. Einen als König, oder zum Könige ausrufen. Daher die Ausrufung, und das Ausrufungszeichen, oder dasjenige Zeichen, welches einem geschriebenen oder gedruckten Ausrufe in der ersten Bedeutung beygefüget zu werden pfleget (!).


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • ausrufen — V. (Mittelstufe) etw. spontan laut äußern, rufen Beispiel: Ich habe es geschafft! rief er fröhlich aus. ausrufen V. (Aufbaustufe) etw. öffentlich bekannt geben Synonyme: verkünden (geh.), proklamieren (geh.) Beispiele: Er wurde zum König… …   Extremes Deutsch

  • ausrufen — ↑exklamieren, ↑proklamieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • ausrufen — [Network (Rating 5600 9600)] Auch: • erklären • verkünden • verzollen …   Deutsch Wörterbuch

  • ausrufen — aus·ru·fen (hat) [Vt] 1 etwas ausrufen plötzlich und kurz etwas rufen: ,,Toll! , rief sie aus, als sie von dem Vorschlag hörte 2 etwas ausrufen etwas öffentlich verkünden und damit in Kraft setzen ≈ proklamieren <den Notstand, einen Streik,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • ausrufen — ankündigen; verkünden; vermelden; aus dem Hut zaubern (umgangssprachlich); bekanntmachen; kundgeben; äußern; öffentlich bekannt geben; ankünden; avisiere …   Universal-Lexikon

  • ausrufen — 1. aufschreien, äußern, aussprechen, herausschreien, rufen, schreien; (bildungsspr. veraltet): exklamieren. 2. a) angeben, ankündigen, ansagen, ausschreien, bekannt geben/machen, informieren, kundtun, melden, mitteilen, verlautbaren [lassen],… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Ausrufen des Friedensgebots — Ausrufen des Friedensgebots, Befehl des Richters durch den Frohn bei einer Hinrichtung den Nachrichter nicht in seinem Amte zu hindern, s.u. Hochnothpeinliches Halsgericht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ausrufen der Stationsnamen — Ausrufen der Stationsnamen. In England und Amerika ist das A. bei Ankunft der Züge nicht üblich, in Deutschland, Österreich und anderen Ländern aber vorgeschrieben. Für die deutschen Bahnen bestimmt § 24 der EBO.: »Bei Ankunft auf einer Station… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • ausrufen — aus|ru|fen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • proklamieren — ausrufen; ankündigen; verkünden; vermelden; aus dem Hut zaubern (umgangssprachlich); bekanntmachen; kundgeben; äußern; öffentlich bekannt geben; ankünden …   Universal-Lexikon

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