Untermark, die

Untermark, die

Die Untermark, plur. die -en. 1. Der untere Theil eines unter dem Nahmen der Mark bekannten Landesbezirkes. Ingleichen die untere Mark, d.i. Gränze; beydes zum Unterschiede von der Obermark. 2. An den Halsgehängen ist es, dem Frisch zu Folge, ein Zierrath, welcher sich unter, d.i. zwischen zwey andern Zierrathen befindet.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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