- Ausschalmen
Ausschalmen, verb. reg. act. in dem Forstwesen, besonders Niedersachsens, durch Beschalmung, d.i. Beschälung der Bäume auszeichnen, anweisen. Einen Platz zur Weide ausschalmen. S. Schalm. Daher die Ausschalmung.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.