- Verabschossen
Verabschossen, verb. reg. act. im gemeinen Leben und in den Gerichten, den Abschoß von etwas geben. Sein Vermögen verabschossen. So auch die Verabschossung. S. Ver 2.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Verabschossen, verb. reg. act. im gemeinen Leben und in den Gerichten, den Abschoß von etwas geben. Sein Vermögen verabschossen. So auch die Verabschossung. S. Ver 2.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.