- Verbuben
Verbuben, verb. regul. act. welches nur in den gemeinen und harten Sprecharten gebraucht wird, durch Buben, d.i. niedrige Unzucht, verliehren und durchbringen. Seine Ehre, sein Vermögen verbuben. So auch das Verbuben.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.