- Vereinigen
Vereinigen, verb. reg. act. sowohl eins als einig machen. 1. In mehr eigentlichem Verstande, zwey oder mehr Dinge so mit einander verbinden, oder zusammen gehören machen, daß sie nur als Ein Ganzes angesehen werden können, wo man Dinge auf eben so viel Art vereiniget, als sie als Ein Ganzes betrachtet werden können. Im eigentlichsten Verstande vereiniget man zwey Stücke Holz mit einander, wenn man sie so an einander befestigt, daß sie nur Eines ausmachen, wofür doch verbinden üblicher ist. Öhl und Wasser lassen sich nicht vereinigen, zu einem und eben demselben flüssigen Körper vermischen. Zwey Gärten, zwey Häuser, zwey Provinzen mit einander vereinigen. Die sieben vereinigten Provinzen, oder die vereinigten Niederlande, so fern sie nur Einen Staatskörper mit einander ausmachen. Die katholische und protestantische Religion vereinigen wollen. Zwey Armeen, zwey Flotten vereinigen sich, wenn sie sich so verbinden, daß sie nur eine Armee, eine Flotte ausmachen. Die Vereinigung der zwey Naturen in Christo, so fern sie nur eine und eben dieselbe Person ausmachen.
2. Den Absichten, und oft auch den Kräften nach mit einander verbinden, ein solches gegenseitiges Verhältniß unter mehrern Dingen bewirken, daß sie einerley Absichten und diese mit gemeinschaftlichen Kräften zu erreichen suchen, wo es, so wie verbinden, von allgemeinem Umfange ist, und die Rechtmäßigkeit und Unrechtmäßigkeit unentschieden läßt. Darnach vereinigte sich Josaphat, der König Juda, mit Ahasja, dem Könige Israel, 2 Chron. 20, 35. Die Feinde der Kirche haben sich mit einander vereiniget, Ps. 83, 6. Die Juden hatten sich vereiniget, in den Bann zu thun, den u.s.f. Joh. 9, 22. Der Freund kann nicht Freund seyn, ohne sich mit mir zur Tugend zu vereinigen, Gell. In diesem Verstande ist auch verbinden üblich und bey nahe noch üblicher. Hierher gehöret auch mit einiger Abänderung die Vereinigung mit Gott in der Theologie, das gegenseitige nähere Verhältniß Gottes und des Menschen zu bezeichnen; ingleichen die Vereinigung des Leibes und der Seele in der Philosophie, die Verbindung beyder zu Einer Person durch gegenseitige Wirkung in einander.
3. Widerwärtige, widersprechende Meinungen und Ansprüche auf Einen Zweck leiten, einig machen. Verschiedene Meinungen vereinigen. Die Gläubiger haben sich mit dem Schuldner vereinigt. Sich über die Beute nicht vereinigen können. In diesem Verstande ist jetzt vergleichen üblicher und edler, auch zur Vermeidung der Zweydeutigkeit mit der vorigen Bedeutung vorzuziehen. Ehedem war aber auch einigen in diesem Verstande sehr üblich, da denn Einigung jede selbst gerichtliche Schlichtung oder Beylegung eines Streites war.
4. Eine Übereinstimmung zwischen zwey Dingen zu einerley Absicht entdecken. Das läßt sich damit nicht vereinigen. Diese Handlung läßt sich mit deiner Pflicht unmöglich vereinigen. In diesem Verstande ist von einigen das veraltete vereinbaren vorgeschlagen worden, welches, so wie vereinen, ehedem für vereinigen üblich war.
So auch die Vereinigung.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.