- Verhandeln
Verhandeln, verb. regul. act. 1. Durch schriftliche Handlungen zu Stande bringen, so daß ver hier größten Theils eine bloß intensive Bedeutung hat; eine Bedeutung, welche im Oberdeutschen und den Hochdeutschen Kanzelleyen noch am meisten vorkommt. Einen Frieden, Vergleich verhandeln, wo es noch von weiterm Umfange der Bedeutung ist, als unterhandeln. Noch üblicher ist in diesem Verstande das Hauptwort die Verhandlung, plur. die -en, nicht nur die Unterhandlung, sondern auch das ganze schriftliche Verfahren in einem Geschäfte zu bezeichnen. Landtagsverhandlungen, Handlungen. 2. Das Eigenthum durch Handel und Wandel an einen andern übertragen, wo ver den Begriff der Entfernung hat, wie in verkaufen, verschenken, vertauschen. Etwas verhandeln, eigentlich nur, sich wegen des Preises einer Sache, die man veräußern will, vergleichen, in weiterer Bedeutung auch für verkaufen und vertauschen selbst. So auch die Verhandlung, plur. inus.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.