- Verschreiben
Verschreiben, verb. irreg. act. S. Schreiben. 1. Durch Schreiben verbrauchen. Viele Federn, alle Dinte, eine Menge Papier verschreiben. 2. Falsch schreiben. Eine Zahl verschreiben. Die Zahl, das Wort ist verschrieben. Ingleichen als ein Reciprocum. Sich verschreiben, falsch schreiben. 3. Schriftlich übertragen, den Besitz einer Sache schriftlich versichern. Einem etwas verschreiben, ihm das Eigenthum desselben schriftlich übertragen. In den Bergwerken ist der Verschreibetag, der Leihetag, da den Gewerken ihr Eigenthum verschrieben, oder schriftlich bestätiget wird; der Verschreibezettel, das Verschreibegeld u.s.f. Am häufigsten in engerer Bedeutung, ein Ding als ein Unterpfand schriftlich versichern. Jemanden sein Gut, sein Vermögen verschreiben, als ein Unterpfand einer schuldigen Geldsumme. Sich für jemanden verschreiben, sich schriftlich als Bürgen für ihn bekennen. Sich jemanden verschreiben. Daher die Verschreibung, ein schriftliches Bekenntniß, daß man mit seiner Person oder seinem Vermögen jemanden als ein Eigenthum verhaftet sey; oft auch in weiterer Bedeutung ein jedes schriftliches Bekenntniß einer Schuld. 4. Schriftlich oder durch Briefe von einem fremden Orte kommen lassen. Waaren verschreiben. Die Waare ist schon verschrieben. Einen Bedienten, einen Hofmeister verschreiben. 3. Schriftlich verordnen; doch nur in engerer Bedeutung von den schriftlichen Verordnungen eines Arztes; entweder als eine Figur der vorigen Bedeutung, oder auch für vorschreiben, Lat. praescribere. Einem Kranken ein Recept verschreiben. Etwas in die Apotheke verschreiben.
Daher das Verschreiben, und in einigen Fällen, besonders in der dritten Bedeutung, die Verschreibung. Eine Verschreibung machen, von sich stellen, ein schriftliches Bekenntniß einer Schuld.
Anm. Im Niedersächsischen bedeutet es über dieß noch, schriftlich verklagen, vielleicht eigentlich, vermittelst einer Schrift in einen üblen Ruf bringen, oder auch schriftlich vorladen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.