- Vierherr, der
Der Vierhêrr, des -en, plur. die -en, ein Mitglied eines Colegii von vier Personen, auf welche Art man an verschiedenen Orten solche Vierherrenämter hat, deren Glieder Vierherren heißen, und welche sich bald mit geringen Vergehen der Unterthanen, bald auch mit andern Gegenständen beschäftigen. Von den Vierherren im deutschen Staatsrechte. S. Viergraf.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.