- Vorfröhner, der
Der Vorfröhner, des -s, plur. ut nom. sing. von fröhnen, die Execution verhängen, ein nur in einigen Gegenden übliches Wort, den vornehmsten Gläubiger bey einer Schuldklage zu bezeichnen, welcher im Nahmen aller um die gerichtliche Hülfe ansucht; an andern Orten der Vormann.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.