- Vormund, der
Der Vormund, des -es, plur. die -münder, Fämin. die Vormünderinn. 1. Überhaupt, eine Person, welche für einer andern Bestes und Sicherheit sorget, es sey nun durch Vertheidigung mit Worten, durch Fürsprache, oder durch Verwaltung ihrer Angelegenheiten, oder endlich auch durch Gewährung thätigen Schutzes; in welcher sehr weiten Bedeutung es ehedem besonders in solchen Fällen gebraucht wurde, wo die andere Person, oder als eine Person betrachtete Sache, solches selbst zu leisten, fähig war. Es ist in dieser weitern Bedeutung, im Ganzen genommen, im Hochdeutschen veraltet, kommt aber noch hin und wieder in manchen einzelnen Gegenden und Orten vor. Die Vorsteher der Kirchen und milden Stiftungen werden noch an vielen Orten, sowohl Ober- als Niedersachsens, Vormünder genannt, weil sie nicht nur die Güter derselben verwalten, sondern auch für ihr Bestes sprechen, sie vertreten. Die Vögte oder Advocati der Stifter kommen ehedem gleichfalls unter dem Nahmen der Vormünder vor. Ein Advocat oder gerichtlicher Beystand hieß im Niedersächsischen ehedem Voremunt, Vormund, wovon in dem Brem. Nieders. Wörterb. v. Mund, mehrere Beyspiele angeführet werden. Eben diesen Nahmen bekamen ehedem die Syndici der Städte, und an vielen Orten werden noch die Heimbürgen auf den Dörfern, welche die Güter und das Beste der Gemeine handhaben, Vormünder genannt. Selbst in der Deutschen Bibel hat Luther es noch in einer dieser weitern Bedeutungen gebraucht. Jehu schrieb Briefe und sandte sie gen Samaria, zu den Obersten der Stadt Jesreel, zu den Ältesten und Vormünden (Vormündern) Ahabs, 2 Kön. 10, 1. 5. Und 2 Macc. 11, 1. Kap. 13, 2 heißt Lysias, des Königs Antiochus Vormund, Vetter und oberster Rath.
2. In engerer Bedeutung, welche jetzt im Hochdeutschen die gewöhnlichste ist, ist der Vormund, Fämin. Vormünderinn, eine Person, welche nach dem Tode der Ältern das Beste unmündiger Kinder besorgt, sowohl durch ihre Erziehung, als durch ihre Vertretung und Beschützung, als endlich auch durch die Verwaltung ihres Vermögens. Die unmündige Person heißt in Rücksicht ihres Vormundes, dessen Mündel. Der Vormund besorgt das Beßte unmündiger, der Pfleger und Curator aber auch mündiger Personen. Jemandes Vormund seyn. Jemanden zum Vormunde haben.
Anm. Das Wort lautet schon in den Monseeischen Glossen Foramund, im Schwabenspiegel Vormunt, und im Nieders. gleichfalls Vormund. Da Fürsprache und Schutz die beyden wesentlichen Obliegenheiten eines Vormundes in dem ganzen Umfange der Bedeutung dieses Wortes ist, so lässet sich die letzte Hälfte desselben mit fast gleichem Grunde auf eine gedoppelte Art ableiten; entweder von dem veralteten munden, sprechen, wovon im Tatian noch das Intensivum mumigan, aussprechen, und die Zusammensetzung balmund, verleumden, vorkommt; oder auch von dem alten Mund, Schutz, und munden, schützen. Mund, Schutz, kommt sowohl in der Alemannischen Mundart, als auch im Angelsächsischen, Schwedischen u.s.f. häufig vor. Daher war im mittlern Lateine Mundium, der Schutz, Mundius, Mundualdus, ein Beschützer, Vormund, im Alemannischen Balmund, ein schlechter Beschützer oder Vormund, und eine Menge anderer mehr. Man hatte davon auch das Zeitwort vormunden, welches beschützen überhaupt bedeutete, und wovon Frisch eine Stelle aus den Script. Brunsv. anführet. Mündel ist von eben diesem, oder dem vorigen Stamme, vermittelst des Endlautes -el, eine Person, welche den Schutz oder die Fürsprache anderer genießt, und mündig, fähig, sich selbst zu schützen, oder für sich selbst zu sprechen. Im Italienischen heißt ein Vormund noch jetzt Mondualdo, im mittlern Lateine Mundualdus, eigentlich Mund -walt, der den Schutz handhabet.
Da Mund, im mittlern Lateine Mundius, schon für sich allein einen Beschützer, tutor, bedeutet, so scheinet das Vorwort vor hier eben so um des Nachdruckes willen vorgesetzet zu seyn, als pro in protegere, um dadurch näher zu bezeichnen, daß sich der Schutz auf einen andern beziehe. Unserm heutigen Gebrauche nach sollte das Wort billig Fürmund heißen, weil der Begriff des für hier sehr merklich ist; allein Vormund hat die Verjährung vor sich, läßt sich aber allenfalls auch eben so erklären, wie in Vorsteher, vorstehen, und andern.
Von dem alten munden, schützen, vormunden, beschützen, war dieses Wort ehedem in einer doppelten Form üblich. Man sagt ohne Suffixum Vormund, plur. die Vormünde, (welcher noch in der oben angeführten Stelle 2 Kön. 10, 1. vorkommt,) und im Fämin. die Vormündinn, und mit der Endsylbe er, der Vormunder oder Vormünder, (im Deutschen Livius von 1514, Fürminder, Schwedisch Förmyndare, Dänisch Formynder,) da denn der Plural die Vormünder, und das Fämin. die Vormünderinn lautete. Die heutige Hochdeutsche Mundart hat beyde Formen zusammen genommen, und macht von der ersten, den männlichen Singular, von der zweyten aber den männlichen Plural und das Fämininum Vormünderinn.
Übrigens wird Vormund häufig von Personen beyderley Geschlechtes gebraucht. Gebraucht man aber das Fämin. Vormünderinn, so bezeichnet selbiges zwar eine weibliche Person, so fern sie wirklich die Vormundschaft eines Mündels verwaltet, aber nicht die Ehegattinn eines Vormundes, die man doch in einigen Gegenden noch Vormündinn nennet.
Ein Vormund in der zweyten engern Bedeutung hieß ehedem auch Vogt. Im Oberdeutschen wird er noch Gerhab und Treusträger genannt.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.