Wechselrecht, das

Wechselrecht, das

Das Wêchselrêcht, des -es, plur. die -e, 1. Dasjenige Recht, welches Wechselbriefe vor andern Schuldverschreibungen genießen. 2. Ein Recht, d.i. Gesetz, in Ansehung solcher Wechsel. 3. Der Inbegriff dieser Rechte und Gesetze; ohne Plural.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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