- Weihen
Weihen, verb. regul. act. 1. Mit gewissen feyerlichen Gebräuchen zum gottesdienstlichen Gebrauche widmen, und dadurch eine Art von Heiligkeit und Kraft ertheilen; in welcher Bedeutung es besonders in der Römischen Kirche üblich ist, wo man Kirchen, Kirchhöfe, Kapellen, Altäre, Glocken, Wein, Brot, Wasser, Kerzen u.s.f. weihet. Eine Nonne weihen. Eben daselbst gebraucht man es noch in zwey Nebenbedeutungen, theils von der Consecration der Hostie, eine geweihete Hostie, theils auch von der feyerlichen Uebertragung der kirchlichen Würden. Jemanden zum Bischof, zum Priester, zum Diaconus u.s.f. weihen. 2. Figürlich in den edlern Schreibarten. (1) Gott und seinem Dienste bestimmen. Ich habe den Rest meiner Tage Gott geweihet. (2) Eine gewisse Ehrwürdigkeit, Heiligkeit ertheilen, ehrwürdig machen. Die Frömmigkeit weihet alle andere Tugenden. Das Glück weihet oft die größten Laster, und sie werden Tugenden, so bald der Erfolg sie krönet. (3) Zu einem vorzüglichen Gebrauche bestimmen, widmen. Sein Leben dem Dienste seines Vaterlandes weihen.
Ich würde, hätt ich Kronen,
Sie dem Vergnügen weihn, ganz deiner Treu zu lohnen,
Weiße.
So auch das Weihen, und die Weihung, für welches letztere doch im Hochdeutschen die Weihe üblicher ist.
Anm. Das Wort ist sehr alt, und lautet schon im Isidor und Kero wihan, Niederd. wijen, wigen, im Schwed. viga. Es ist von dem alten Adverbio wie, wei, Angels. wiha, wig, heilig, und wurde ehedem auch für segnen, ingleichen, loben, preisen, gebraucht, wovon im Ottfried und Tatian häufige Beyspiele vorkommen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.