- Widerleglich
Wíderléglich, adj. & adv. was sich widerlegen läßt; im Gegensatze des Unwiderleglich.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Wíderléglich, adj. & adv. was sich widerlegen läßt; im Gegensatze des Unwiderleglich.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
widerleglich — wi|der|leg|lich <Adj.> (selten): widerlegbar … Universal-Lexikon
Ausschluss von Minderheitsaktionären — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Ausschluss von Minderheitsaktionären oder Squeeze out (engl. Hinausdrücken) bezeichnet den mit Zwang verbundenen… … Deutsch Wikipedia
Behandlungsfehler — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Behandlungsfehler wird in der Rechtswissenschaft definiert als eine nicht angemessene, zum Beispiel nicht sorgfältige … Deutsch Wikipedia
Christliche Trauung — Dieser Artikel erläutert kirchenrechtliche Aspekte der Heirat; zum Thema Brauchtum und Liturgie in der katholischen Tradition, siehe Brautmesse; für die rechtlichen Aspekte der Zivilehe, siehe Eherecht, zur sonstigen Eheschließung siehe Trauung… … Deutsch Wikipedia
Ehebund — Dieser Artikel erläutert kirchenrechtliche Aspekte der Heirat; zum Thema Brauchtum und Liturgie in der katholischen Tradition, siehe Brautmesse; für die rechtlichen Aspekte der Zivilehe, siehe Eherecht, zur sonstigen Eheschließung siehe Trauung… … Deutsch Wikipedia
Ehesakrament — Dieser Artikel erläutert kirchenrechtliche Aspekte der Heirat; zum Thema Brauchtum und Liturgie in der katholischen Tradition, siehe Brautmesse; für die rechtlichen Aspekte der Zivilehe, siehe Eherecht, zur sonstigen Eheschließung siehe Trauung… … Deutsch Wikipedia
Einwendung — Einwendungen und Einreden sind im deutschen Zivilrecht materiell rechtliche Verteidigungsmittel eines Schuldners. Auch wenn alle Voraussetzungen für einen Anspruch vorliegen, können Einwendungen und Einreden bewirken, dass der Anspruch nicht… … Deutsch Wikipedia
Geschäftsanmaßung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist ein gesetzliches Schuldverhältnis, das in den §§ 677ff. des BGB gereg … Deutsch Wikipedia
Gesetzliche Vermutung — In der Rechtswissenschaft kann eine Vermutung den Beweis gestützt auf Erfahrungen ermöglichen (tatsächliche Vermutung), die Beweislast von Gesetzes wegen verschieben (widerlegliche gesetzliche Vermutung) oder ein Beweiserfordernis ganz beseitigen … Deutsch Wikipedia
Kirchliche Trauung — Leere Hochzeitsbank vor der kirchlichen Trauung Die kirchliche Trauung stellt nach römisch katholischem Verständnis die Begründung des Bundes der Ehe dar, wobei die Eheschließung zwischen getauften Christen als Sakrament angesehen wird. Nach dem… … Deutsch Wikipedia