- Wohlehrwürdig
Wohlehrwürdig, adj. et adv. gleichfalls nur in Titeln von geistlichen Personen des dritten Ranges, besonders von Landgeistlichen, obgleich diese jetzt auch schon gemeiniglich das Hochwohlehrwürdig bekommen. S. auch Hochehrwürdig. Im Abstracto Ew. Wohlehrwürden.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.