- Bürschpaß, der
Der Bǘrschpáß, des -sses, plur. die -pässe, eben daselbst, eine schriftliche Erlaubniß, durch welche ein Bürschstand seinen Unterthan zum Gebrauch der freyen Bürsch berechtiget.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Der Bǘrschpáß, des -sses, plur. die -pässe, eben daselbst, eine schriftliche Erlaubniß, durch welche ein Bürschstand seinen Unterthan zum Gebrauch der freyen Bürsch berechtiget.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.