- Zaunrecht, das
Das Zaunrêcht, des -es, plur. die -e. 1. Das Recht, einen Platz zu umzäunen; ohne Plural. 2. Das Recht, oder die Gerechtsache, welche ein Zaun hat, z.B. daß er von andern nicht beschädigt werden darf, u.s.f.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.