- Ziehgeld, das
Das Ziehgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, Geld, welches man für die Kost und Erziehung eines Kindes bezahlet. Nach den Dresdener Statuten wird bey Theilung der Erbschaften den Unmündigen bis ins 12te Jahr jederzeit ein wöchentliches Ziehgeld ausgesetzet.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.