Zwangdienst, der

Zwangdienst, der

Der Zwangdienst, des -es, plur. die -e, Dienste, zu welchen jemand gezwungen ist, zu welchen er durch Strafübel angehalten werden kann, z.B. Frohndienste.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Frohndienste — (Frohnden, Frohnen), persönliche Dienstleistungen gemeiner Art als Reallasten der Bauergüter (Frohngüter), an den Gerichts od. Gutsherrn (Frohnherrn), entweder ohne allen Lohn, od. gegen verhältnißmäßig nur geringe Vergütung. Die sie Leistenden… …   Pierer's Universal-Lexikon

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