Zwanggesinde, das

Zwanggesinde, das

Das Zwanggesinde, des -s, plur. car. Gesinde, welches gehalten ist, dem Grundherren für einen geringern Lohn zu dienen, als freyes Gesinde.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Schautag — Schautag, 1) der zu einer Deichschau angesetzte Tag; 2) der Tag, wo an manchen Orten sich das Zwanggesinde bei dem Gutsherrn stellen muß u. dieser die Dienstboten aus ihnen wählt …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”