- Zwanggesinde, das
Das Zwanggesinde, des -s, plur. car. Gesinde, welches gehalten ist, dem Grundherren für einen geringern Lohn zu dienen, als freyes Gesinde.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Das Zwanggesinde, des -s, plur. car. Gesinde, welches gehalten ist, dem Grundherren für einen geringern Lohn zu dienen, als freyes Gesinde.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Schautag — Schautag, 1) der zu einer Deichschau angesetzte Tag; 2) der Tag, wo an manchen Orten sich das Zwanggesinde bei dem Gutsherrn stellen muß u. dieser die Dienstboten aus ihnen wählt … Pierer's Universal-Lexikon