- Zweyjährig
Zweyjährig, adj. et adv. zwey Jahr alt. Ein zweyjähriges Kind.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Zweyjährig, adj. et adv. zwey Jahr alt. Ein zweyjähriges Kind.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Jährig — Jährig, adj. et adv. 1) Ein Jahr alt, Ein Jahr an Dauer habend. Ein jähriges Kind. Ein jähriges Kalb, ein jähriges Lamm, S. Jährling. Jährige Zinsen, welche ein Jahr gestanden haben, von einem Jahre her abgetragen werden. So auch in den… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart