Zweyseitig

Zweyseitig

Zweyseitig, adj. et adv. 1. Zwey Seiten habend. 2. Ein zweyseitiger Contract, nach welchem beyde Theile einander etwas leisten; zum Unterschiede von einem einseitigen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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