- Zweyseitig
Zweyseitig, adj. et adv. 1. Zwey Seiten habend. 2. Ein zweyseitiger Contract, nach welchem beyde Theile einander etwas leisten; zum Unterschiede von einem einseitigen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Zweyseitig, adj. et adv. 1. Zwey Seiten habend. 2. Ein zweyseitiger Contract, nach welchem beyde Theile einander etwas leisten; zum Unterschiede von einem einseitigen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Laesio enormis — Die Laesio enormis (lateinisch, wörtlich: erhebliche Schädigung), deutsch auch Verkürzung über die Hälfte oder Verbot der enormen Verletzung, ist ein Rechtsinstitut mit Ursprung im römischen Recht. Nach heute herrschender Meinung geht die laesio… … Deutsch Wikipedia