- Zweystämmig
Zweystämmig, adj. et adv. 1. Zwey Stämme habend, aus zwey Stämmen bestehend. 2. Bey den Holzarbeitern sind zweystämmige Balken, Pfähle, u.s.f. deren zwey aus der Dicke eines Stammes geschnitten worden; zum Unterschiede von dem ein- drey- und vierstämmigen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.