- Balkenrecht, das
Das Balkenrêcht, des -es, plur. inusit. ein Recht, nach welchem der Nachbar geschehen lassen muß, daß in seine Wand ein Balken eingeleget wird; in Oberdeutschland das Tramrecht.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Das Balkenrêcht, des -es, plur. inusit. ein Recht, nach welchem der Nachbar geschehen lassen muß, daß in seine Wand ein Balken eingeleget wird; in Oberdeutschland das Tramrecht.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Balkenrecht — Balkenrecht, das Recht, in eine fremde Maurer einen Balken zu legen, auf dem ein Teil des eigenen Gebäudes ruht … Kleines Konversations-Lexikon
Balkenrecht — (Jus tigni immitendi), das Recht eines Grundstücks, daß die Balken in die Mauer des Nachbarhauses gelegt werden u. auf derselben ruhen können … Pierer's Universal-Lexikon
Tramrecht, das — Das Tramrêcht, des es, plur. inusit. von Tram, ein Balken, ein im Oberdeutschen für Balkenrecht übliches Wort, S. dasselbe. In einigen Mundarten verderbt Traumrecht … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Tram — Tram, abgeschnittenes Stück; Balken; Faden, der Einschlagfaden eines Gewebs. T. recht, Balkenrecht, das Recht, Balken in des Nachbars Haus einzuzapfen … Herders Conversations-Lexikon
Baupolizei — Baupolizei, die öffentliche Gewalt, die das Recht des Besitzers eines Grundstückes, dieses nach seinem Belieben zu bebauen, beschränkt. Die Beschränkung erfolgt zur Wahrung des freien Verkehrs, der öffentlichen Sicherheit (Feuer und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Grunddienstbarkeiten — sind untrennbar mit dem Eigentum an einem bestimmten Grundstück oder mit einem bestimmten Erbbaurecht verbundene Nutzungsrechte an andern Grundstücken (§ 1018 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Das Grundstück, dessen Bedürfnisse die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon