- Bannherr, der
* Der Bannhêrr, des -en, plur. die -en, an einigen Orten, besonders am Oberrheine noch, ein Gerichtsherr. Bannherrlich, adj. et adv. dazu gehörig. So befindet sich zu Kehl am Rheine ein gemein-bannherrlicher Amtsschultheiß.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.