- Bannwein, der
* Der Bannwein, des -es, plur. inusit. der Wein, welchen man von jemanden zu kaufen verpflichtet ist. Die Gerechtigkeit dazu heißt der Weinbann; Franz. Banvin, bey dem du Fresne Bannum vini.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
* Der Bannwein, des -es, plur. inusit. der Wein, welchen man von jemanden zu kaufen verpflichtet ist. Die Gerechtigkeit dazu heißt der Weinbann; Franz. Banvin, bey dem du Fresne Bannum vini.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Bannwein — (Rechtsw.), kommt als ein Recht in verschiedener Bedeutung vor; oft bedeutet es nur eine Abgabe vom Wein, eine Accise od. einen Zehnt von allen Reben, die in einer Gemarkung gebaut werden; öfter indessen das Recht eines Gutsherrn od. einer mit… … Pierer's Universal-Lexikon
Geschichte der Stadt Speyer — Speyer, Ansicht nach Braun Hogenberg (1572) Die Geschichte der Stadt Speyer beginnt im Jahr 10 v. Chr. mit der Errichtung des Römerlagers. Der Name Spira, aus dem sich schließlich der heutige Name Speyer entwickelte, taucht erstmals 614 auf. Vor… … Deutsch Wikipedia
Bannrechte — (lat. Jura bannaria, Rechtsw.), eine eigene Art deutschrechtlicher Zwangsgerechtigkeiten, vermöge welcher Einem die Befugniß zusteht, von den in einem gewissen Bezirk Wohnenden od. dort Angesessenen (Bannpflichtigen) zu fordern, daß sie die… … Pierer's Universal-Lexikon