Baumgericht, das

Baumgericht, das

Das Baumgericht, des -es, plur. die -e, in Ostfriesland ein Gericht, welches öffentlich unter einem Baume gehalten wurde. Am Rheinstrome werden die Sprenkel der Dohnen an den Bäumen Baumgerichte genannt, von richten, stellen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Baumgericht — Baumgericht, feierliche Gerichte, die im Mittelalter unter Bäumen gehalten wurden, so das Fehmgericht zu Dortmund, wo noch jetzt die Linden u. die steinernen Gerichtstafeln vorhanden sind …   Pierer's Universal-Lexikon

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