Befangen

Befangen

Befangen, verb. irreg. act. S. Fangen, ein vornehmlich im Oberdeutschen übliches Wort, welches in dieser Mundart verschiedene Bedeutungen hat. Es bedeutete nehmlich, 1) * umgeben, in welchem Verstande bifangan häufig bey dem Ottfried und Tatian vorkommt. Hierher gehören auch das alte Bifang, welches eigentlich einen befriedigten oder umzäunten Ort und hernach einen jeden Hof bedeutete, und im mittlern Lateine durch Conceptio für Conseptio übersetzt wurde. Einen solchen Bifang oder Hof hatte Kaiser Carl der Große zu Vargala in Thüringen, den er daher in einer Urkunde terram conceptionis suae nennet, woraus ungeschickte Ausleger das Land seiner Empfängniß gemacht haben. 2) In sich fassen, in sich halten. Das ist schon mit darunter befangen, d.i. begriffen. Das ist nicht der in der Frage befangene Fall. 3) * Wie befallen in der figürlichen Bedeutung. Mit Schlaf, mit Furcht befangen seyn. Note diu mih pefangen habet, Notker. 4) * Sich bemächtigen, überwinden, gefangen halten.


Friuntlih bevangen

Hat mih ein roter munt

Vnd zwei lichtue wangen,

Herzog Johann von Brabant.


5) * In Verbindung stehen. Mit jemanden in naher Verwandtschaft befangen seyn. 6) * Empfangen; daher sagt man in Franken ein befangenes, d.i. bebrütetes, Ey. S. auch Unbefangen.

Anm. Im Oberdeutschen ist befahen, bey dem Kero pivahen, in allen obigen Bedeutungen üblich, ja mit befangen eigentlich nur ein und eben dasselbe Wort, S. Fahen und Fangen. Von allen obigen Bedeutungen kommt im Hochdeutschen nur die zweyte, und auch diese nur selten vor.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • befangen — Adj. (Aufbaustufe) voller Hemmungen, verlegen Synonyme: scheu, schüchtern, gehemmt Beispiele: Er sprach mit befangener Stimme. Der Junge schaute sich befangen um. befangen Adj. (Oberstufe) jmdm. oder einer Sache gegenüber nicht neutral,… …   Extremes Deutsch

  • befangen — AdjPP std. (8. Jh.,) Bedeutung 18. Jh.), mhd. bevāhen, ahd. bifāhan Stammwort. Zu dem starken Verb befangen, mhd. bevāhen, ahd. bifāhan. Die Bedeutung des Partizips war ursprünglich gefangen, verwickelt, begrenzt (8. Jh. unbifanganlih… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • befangen — befangen: Das 2. Partizip zu dem heute veralteten Präfixverb »befangen« »umfassen, umzäunen, einengen« (mhd. bevāhen, ahd. bifāhan; vgl. ↑ fangen) wird in der mhd. Klassik als Adjektiv übertragen gebraucht für »in etwas verwickelt, unfrei,… …   Das Herkunftswörterbuch

  • befangen — vorbelastet; voreingenommen; verdruckst (umgangssprachlich); gehemmt; verklemmt; vorurteilsvoll; unilateral; tendenziös; einseitig; parteiisch * * * be|f …   Universal-Lexikon

  • befangen — be·fạn·gen Adj; 1 in seinem Verhalten nicht frei, sicher oder natürlich ≈ gehemmt: Er wirkte sehr befangen 2 besonders Jur; (als Richter, Zeuge) nicht mehr in der Lage, objektiv zu sein, weil man schon eine bestimmte Meinung hat <jemanden /… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • befangen — 1. gehemmt, scheu, schüchtern, verlegen, verwirrt; (abwertend): engstirnig. 2. einseitig, parteiisch, parteilich, voreingenommen. * * * befangen:1.〈voneinemVorurteilbeeinflusstsein〉parteiisch·voreingenommen+unsachlich;auch⇨einseitig(1)–2.⇨schüchte… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • befangen — vürengenomme …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • befangen — be|fạn|gen (schüchtern; voreingenommen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • parteiisch — befangen, einäugig, einseitig, nicht neutral, parteilich, unsachlich, voreingenommen; (bildungsspr.): subjektiv; (abwertend): engstirnig, tendenziös. * * * parteiisch:1.⇨befangen(1)–2.⇨einseitig(1) parteiischparteilich,parteigebunden,befangen,subj… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • voreingenommen — befangen; vorbelastet; vorurteilsvoll; unilateral; tendenziös; einseitig; parteiisch * * * vor|ein|ge|nom|men [ fo:ɐ̯|ai̮ngənɔmən] <Adj.>: von einem Vorurteil bestimmt und deshalb nicht objektiv: seine voreingenommene Haltung ändern; er ist …   Universal-Lexikon

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