- Befehlen
Befêhlen, verb. irreg. act. Ich befehle, du befiehlst, er befiehlt, wir befehlen, u.s.f. Imperf. Ich befahl, Conj. beföhle, Supin. befohlen. 1) Niedrigern seinen Willen, auf eine strenge verpflichtende Art bekannt machen, einen Befehl ertheilen, in der ersten Bedeutung dieses Wortes. Ich habe ihm diese Sache befohlen. Der König befahl, daß sich jedermann von ihm entfernen sollte. Befiehlt er ihren Tod, Gell. gibt er Befehl zu ihrer Hinrichtung; welche Wortfügung sich doch nur in der Sprache der Dichter gebrauchen lässet. Figürlich stehet dieses Wort auch zuweilen für herrschen, regieren. Er versteht die Kunst zu befehlen vollkommen. Alexander wollte der ganzen Welt befehlen.
Was, spricht er nur als Gast, wo er als Herr befahl?
Schleg.
In der Sprache der Höflichkeit wird dieses Wort oft für verlangen, belieben, Neigung zu etwas haben gebraucht. Was befehlen sie? Wie sie befehlen. 2) Anvertrauen, eines Aufsicht, Schutz, Treue übergeben. Seine Seele Gott befehlen. Ich befehle mich Gott, Apostelg. 20, 32. Befiehl dem Herren deine Wege. Gott befohlen! Dieser Gebrauch ist im Hochdeutschen größten Theils veraltet, und nur noch in der Schreibart der Gottesgelehrten üblich. Außerdem gebraucht man lieber empfehlen. Im Oberdeutschen ist befehlen überall für dieses letztere üblich, auch wenn man sich jemanden aus Höflichkeit empfiehlet.
Anm. In der zweyten Bedeutung, welche die älteste zu seyn scheinet, kommt im Gothischen schon anafilha, und im Alemannischen filahan, und bey dem Kero pifelahan vor. Das Schwed. bifalla, Dän. Befale, und Isländ. bifala bedeutet so wohl befehlen als empfehlen. Indessen ist die eigentliche Abstammung dieses Wortes noch unbekannt. Im Oberdeutschen, in dessen rauhern Mundarten dieses Wort befehlchen lautet, gehet es regulär, ich befehle, du befehlest, er befehlet, ich befehlete u.s.f. bis auf das Supinum, welches daselbst gleichfalls befohlen lautet.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.