- Begatten
Begatten, verb. reg. act. et recipr. Sich begatten. 1) Sich mit dem andern Geschlechte zur Fortpflanzung vermischen. 2) Sich vertragen, doch nur in einigen Mundarten. Eheleute die sich wohl mit einander begatten. S. Begehen, von welchem Zeitworte begatten nur das Frequentativum ist. 3) Einen Acker, ein Feld, einen Garten begatten, bestellen. So auch die Begattung. Anm. Bey dem Notker kommt pegaton auch für widerfahren, begegnen vor; daz pegatot in, das widerfähret ihm. Bey andern Schriftstellern bedeutete es ehedem auch begehen, thun. S. Gatten. In der ersten der obigen Bedeutungen lautet es im Niedersächsischen begaden, oder begaen, wird daselbst aber auch Active für befruchten gebraucht. Übrigens ist begatten ein allgemeines Zeitwort, welches man in der edlen Art des Ausdruckes von allen Thieren gebrauchen kann. Die Jäger und die Sprache des gemeinen Umganges haben für jedes Thier besondere Nahmen. Von den Raubthieren heißt es ranzen, rollen oder sich streichen; von den Hunden sich belaufen, sich bestreichen, oder auch streichen; von dem Hirsche beschlagen und beschicken; von dem Hengste bedecken, belegen, beschälen, oder beschlagen; von den Hasen rammeln; von dem Auerhahne betreten; von den Katzen balzen; von den wilden Schweinen berauschen; von den Ochsen im Hannöverischen repen, dagegen die Osnabrücker von dem Hengste reppen gebrauchen u.s.f.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.