- Bekehren
Bekehren, verb. reg. act. umkehren machen, doch nur in der figürlichen und besonders theologischen Bedeutung, eines Neigungen von dem Sinnlichen und Bösen auf das wahre Gute richten. Einen bekehren. Er hat viele Seelen zu Gott bekehret. Sich bekehren. In weiterer Bedeutung auch zur äußern Annehmung der wahren Religion bewegen. Die Heiden, Juden u.s.f. bekehren. * Ich wußte nicht wie ich bekehrt war, in den niedrigen Sprecharten, ich wußte nicht, woran ich war, konnte mich in die Sache nicht finden, den Zusammenhang derselben nicht einsehen. Daher der Bekehrer, des -s, plur. ut nom. sing. welches am häufigsten in den Zusammensetzungen Heidenbekehrer, Judenbekehrer, Türkenbekehrer vorkommt. Barbaren, die der Himmel oft zu Bekehrern der Gottlosen macht, Dusch. Ingleichen die Bekehrung, plur. inus. die Richtung der Neigungen auf das wahre Gute, wie auch die äußere Annehmung der wahren Religion. Die Bekehrsucht, plur. car. die ungeordnete Neigung, andere zu bekehren. * Bekehrlich, adj. et adv. welches nur in einigen gemeinen Sprecharten für bequem üblich ist. Es ist eine gar bekehrliche Witterung, bey welcher man etwas bequem und ohne Hinderniß verrichten kann.
Anm. In der heutigen besonders theologischen Bedeutung kommt sih bikeren, und picheren sih, als eine buchstäbliche Übersetzung des Latein. convertere se, und das Hauptwort Becherida, schon bey dem Ottfried und Notker vor. Ehedem bedeutete dieses Zeitwort auch, 1) umkehren, und umkehren machen. Mine fienda uuerden becheret zeruke, zurück getrieben, Notk. Ps. 55, 11. Gott möchte sich bekehren, Jon. 3, 9 nach Luthers Übersetzung. 2) Kehren, in welcher Bedeutung Ottfried dieses Wort noch gebraucht; ingleichen abwenden, wegwenden. Das ich das herze von ir niemer bekere, Graf Rudolph von Niuwenburg. 3) Umstoßen, aufheben, welche Bedeutung sich schon in dem Gesetze der Könige Ludwig und Lothars vom Jahre 840 findet. 4) Einen zugefügten Schaden ersetzen, da denn Bekehrung für Ersatz noch in Goldasts Reichsspiegel angetroffen wird. 5) Becherten Lüte, wird in dem Augsburg. Stadtrechte von 1276 und anderwärts von einem gewissen Orden gebraucht, dessen Glieder sonst auch Reuer und Reuerinnen genannt werden. Bekehrniß für Bekehrung kommt noch zuweilen im Oberdeutschen vor.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.