- Beruhen
Beruhen, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert. 1) Wie das einfache ruhen. So wird euer Friede auf ihn beruhen, bleiben, Luc. 10, 6. Im Hochdeutschen wird es am häufigsten mit dem Hülfsworte lassen gebraucht. Man lässet dieses böse Betragen aus Langmuth beruhen, man lässet es ungestrafet ruhen. Wir wollen es dabey beruhen (bewenden) lassen. Im Oberdeutschen wird beruhen in dieser Bedeutung auch außer dem Infinitivo in den übrigen Arten gebraucht, welches aber im Hochdeutschen selten ist. Er beruhet bey dieser Erklärung, läßt es dabey bewenden. Auch in der eigentlichen Bedeutung kommt es bey dem Logau vor:
Jeder ruhe wie er will; ich beruh in dieser Ruh.
2) Den Grund in etwas haben, mit dem Vorworte auf und der dritten Endung. Auf ihm beruhet das Wohl des ganzen Hauses, es kommt auf ihn an. So beruhet nicht meine, deine eigene Glückseligkeit beruhet darauf, Dusch. Es beruhet bloß darauf, ob er kommen will. Die ganze Sache beruhet auf Muthmaßungen.
Anm. Das Niedersächsische berauen bedeutet nicht nur ruhen lassen, sondern auch Ruhe haben. Aus dem folgenden Intensivo erhellet, daß beruhen ehedem auch in der thätigen Gattung, für Ruhe geben, verschaffen, üblich gewesen seyn müsse.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.