- Beschicken
Beschicken, verb. reg. act. welches von einer gedoppelten Bedeutung des einfachen Zeitwortes schicken, vornehmlich in zweyerley Bedeutungen gebraucht wird.
1. Von schicken, mittere, an jemanden schicken. Einen beschicken, einen Bothen an ihn schicken; gemeiniglich mit Beyfügung der Ursache, welche alsdann die Vorwörter um und wegen zu sich nimmt. Jemanden um etwas, oder wegen einer Sache beschicken. Besonders durch einen Bothen, oder auch schriftlich vor sich laden, hohlen lassen. In dieser Bedeutung, die eigentlich nur noch im Oberdeutschen üblich ist, heißen in dem Salzwesen zu Halle die acht Vorsteher aus den Innungen und der Gemeinheit, welche den Rechnungen beywohnen müssen, die Beschickten, weil sie von dem Rathe dazu beschickt, d.i. erfordert werden. In der Schweiz bedeutet Waaren beschicken, so viel als sie verschreiben. S. Frisch v. Schicken.
2. Von schicken, ordinare, disponere, wird dieses Wort im gemeinen Leben noch häufig auf mancherley Art gebraucht. 1) Bedeutet es zubereiten, einer Sache zu einer gewissen Bestimmung die gehörige Vermischung und Zurichtung geben; in welchem Verstande es in vielen Handwerken und Manufacturen vorkommt. So werden in den Schmelzhütten die Erze beschickt, wenn ihnen im Schmelzen Schlacken und Rohstein zugesetzet werden. Der Schmelzer beschickt den Schmelzofen, wenn er ihn mit Gestiebe gehörig zumachet, den Herd und die Spur stößet, ausschneidet, abwärmet, die Bälge einhänget, u.s.f. kurz, ihn zum Schmelzen fertig und geschickt machet. Der Münzer beschickt das Silber oder Gold, wenn er demselben so viel von einem geringern Metalle zusetzet, bis es den verlangten Gehalt bekommt, S. Legiren. Den Acker beschicken, ihn düngen, pflügen, egen u.s.f. 2) Warten, pflegen. Ein Kind beschicken, es einwindeln; ingleichen demselben in den ersten Wochen nach der Geburt die gehörige Pflege und Wartung geben. Das Vieh beschicken, dasselbe zu rechter Zeit füttern, reinigen u.s.f. 3) In Ordnung bringen, gute Anstalt machen, welcher Gebrauch aber im Hochdeutschen wenig mehr vorkommt. Seine Sachen beschicken. Beschicke dein Haus, denn du wirst sterben, 2 Kön. 20, 1. Also ward der Gottesdienst beschickt, 2 Chron. 35,10,16. 4) Überhaupt ein jedes Geschäft verrichten, thun, im Hochdeutschen gleichfalls nur selten. Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Dinge beschicken, Mos. 20,9. Er hat immer viel zu beschicken, zu verrichten. Ein Tagewerk Torfgrabens beschicken, zu Staube bringen, in den Marschländern. 5) Begraben, zur Erde bestatten. Es beschickten aber Stephanum gottesfürchtige Männer, Apostelg. 8,2. Auch diese Bedeutung ist im Hochdeutschen selten, daher auch in dem 1523 zu Basel gedruckten neuen Testamente Luthers beschickten, durch begrüben, volgten, bestatten, erkläret wird. 6) Befruchten, beschwängern, doch nur bey den Jägern, die es zuweilen von dem Hirsche gebrauchen. S. Begatten, Anm.
So auch die Beschickung, so wohl von der Handlung des Beschickens in allen obigen Bedeutungen, als auch von demjenigen Körper, mit welchem ein anderer beschicket, d.i. vermischet wird; ingleichen die Beschickungsregel, diejenige Rechnungsart, welche lehret, wie die Beschickung, d.i. der Zusatz der Metalle zu berechnen, und in weiterer Bedeutung, wie man überhaupt mehrere Körper mit einander vermischen soll, damit das Vermischte einen verlangten Werth erhalte; die Alligations-Regel.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.