Besitzlehen, das

Besitzlehen, das

Das Besitzlehen, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, z.B. im Öttingischen, ein lehnbares Bauergut, welches mit dem Besitze eines Hauses unzertrennlich verbunden ist; zum Unterschiede von dem Feldlehen, welches überall hin gezogen werden kann.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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