- Abbilligen
* Abbilligen, verb. reg. act. welches nur noch in dem Kanzelley-Style einiger Gegenden üblich ist, gerichtlich absprechen, aberkennen; wie zubilligen, zuerkennen. Von dem veralteten Bill, Recht, S. Billig.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.