- Āusstechen
Āusstếchen, verb. irreg. act. S. Stechen. 1. Vermittelst eines Stiches heraus hohlen. 1) Eigentlich. Torf, Erde, einen Rasen ausstechen. Einem die Augen ausstechen. Ausgestochene Austern. 2) In weiterer Bedeutung, für ausschneiden. Die Wamme ausstechen, bey den Kürschnern, sie aus dem Balge schneiden. Ingleichen für aushauen. Kleine Scheiben aus einer Eisenplatte mit einem stählernen Hauer ausstechen, bey verschiedenen Metallarbeitern. 3) Figürlich. (a) Austrinken, ausleeren, im Scherze. Ein Glas ausstechen, Opitz. Ich habe manche Flasche Wein mit ihm ausgestochen, Less. (b) Jemanden ausstechen, im gemeinen Leben, ihn mit List aus einem Vortheile treiben, gleichsam ihn aus dem Sattel stechen, mit Anspielung auf die alten Thurniere. Er hat mich bey ihm ausgestochen, mich aus seiner Gunst gesetzet. 2. Mit Stichen aushöhlen. Einen Teich, einen Graben ausstechen. In Stein, in Metall ausstechen. 3. Aus einander stechen. Spitzen ausstechen, bey den Wäscherinnen, gewaschene Spitzen nach dem Zäckchenmuster wieder durchstechen, damit sie neu scheinen.
So auch die Ausstechung in den eigentlichen und weitern Bedeutungen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.