- Beweisen
Beweisen, verb. irreg. act. S. Weisen. 1) Wissen machen, deutlich machen, zeigen, besonders durch die That zeigen. Er beweis bey allen Gelegenheiten eine große Ergebenheit gegen ihn. Er hat mir jederzeit viel Böses, viel Gutes bewiesen. Du hast dich sehr schlecht gegen mich beweisen. Du hast dich als einen sehr Undankbaren an mir, oder gegen mich beweisen. Wie viele Freundschaft hatte ich ihm nicht bewiesen? Er hat in diesem Treffen viele Tapferkeit bewiesen, sehen lassen. In dieser Bedeutung ist beweisen im Hochdeutschen nur auf einige bereits eingeführte Fälle eingeschränkt, in welchen man oft auch erweisen, bezeigen, gebrauchen kann. Die biblischen Redensarten Barmherzigkeit, Heil, Treue, Gnade, Strafe an jemanden beweisen, ingleichen, Wunder, Zeichen, seine Hand beweisen, für thätig erweisen, sind daher nicht nachzuahmen. Auch die Wortfügung mit dem Vorworte an, den persönlichen Gegenstand auszudrucken, ist Oberdeutsch. 2) Die Wahrheit oder Falschheit einer Sache durch Gründe deutlich machen. Der Beweis setzt Gründe, so wie die Probe Erfahrung voraus. Etwas mit Zeugen beweisen. In engerer Bedeutung, die Wahrheit oder Falschheit einer Sache durch Gründe deutlich machen, ihren Zusammenhang mit einem oder mehr als wahr angenommenen Sätzen zeigen. Etwas mit unumstößlichen Gründen beweisen. Einen Satz als beweisen annehmen. Das beweist die Sache noch nicht. Es ist längst beweisen worden. S. auch Erweisen.
Das Hauptwort die Beweisung ist in der zweyten Bedeutung gar nicht üblich. In der ersten Bedeutung gebraucht Luther es einige Mahl, 2 Cor. 2, 4; 2 Cor. 8, 24, aber auch da ist es ungebräuchlich.
Anm. In der ersten Bedeutung gebraucht der alte Übersetzer Isidors chioffonodon für beweisen, Ottfried aber schon uueizen, und der Schwabenspiegel beuuisen, für zeigen, sehen lassen, erweisen. Veraltete Bedeutungen dieses Wortes sind: 1) Einweisen, mit der zweyten Endung. So wird im Schwabenspiegel sines gutes bewisen, von dem Lehnsherren gebraucht, wenn er den Vasallen in den Besitz setzet. 2) Aufweisen, besonders von dem Aufweisen des Verzeichnisses der Lehenstücke.
3) Anweisen, assigniren, welche Bedeutung das Nieders. bewisen ehedem hatte. Das Schwed. bewisa, und Dän. bevise und bevide, haben mit dem Hochdeutschen einerley Bedeutung. Im Oberdeutschen wird dieses Verbum auch zuweilen regulär conjugiret, daher heißt es noch Apostelg. 2, 22: Mit Thaten und Wunder und Zeichen beweiset. S. Weisen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.