Beyding, das

Beyding, das

* Das Beyding, des -es, plur. die -e, in einigen, besonders Niedersächsischen Gegenden, ein außerordentliches Gericht welches außer den gewöhnlichen Tagen gehalten wird, und welches in Schlesien ein beyfälliges Recht heißt. In Preußen führen aber auch die Civil- und Criminal- Gerichte den Nahmen eines Beydinges.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Beyfällig — * Beyfällig, adj. et adv. welches doch im Hochdeutschen nur in der Sprache der Gerichtsstuben und Kanzelleyen üblich ist. 1) In der ersten Bedeutung des Verbi, was jemanden beyfällt. Es ist mir nicht beyfällig, ich erinnere mich dessen nicht. 2)… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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